Geschmacksmusterverletzung

§ 42 GeschmMG → Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz
§ 43 GeschmMG → Vernichtung, Rückruf und Überlassung
§ 44 GeschmMG → Haftung des Inhabers eines Unternehmens
§ 45 GeschmMG → Entschädigung
§ 46 GeschmMG → Auskunft
§ 46a GeschmMG → Vorlage und Besichtigung
§ 46b GeschmMG → Sicherung von Schadensersatzansprüchen
§ 47 GeschmMG → Urteilsbekanntmachung
§ 48 GeschmMG → Erschöpfung
§ 49 GeschmMG → Verjährung
§ 50 GeschmMG → Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
§ 51 GeschmMG → Strafvorschriften

siehe auch