Finanzierung des Schulungsrahmens für Richter

Artikel 38 EPGÜ:

Der Schulungsrahmen für Richter wird aus dem Haushaltsplan des Gerichts finanziert.

Artikel 36 - 39 (Teil 2) → Finanzvorschriften
Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht

siehe auch

EPGÜ → Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
EU-Patent → Einheitliches europäisches Patent