Unzulässige Erweiterung durch Übergang zur schweizerischen Anspruchsform

Die Umwandlung eines Anspruchs betreffend die Verwendung eines Stoffes oder Stoffgemisches zu einem bestimmten Zweck zur schweizerischen Anspruchsform oder zu einem zweckgebundenen Produktanspruch gemäß Artikel 54 (5) EPÜ [→ Zweite medizinische Indikation] führt zu einer Erweiterung des Schutzbereichs.1)

siehe auch

Schweizerische Anspruchsform

1)
Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer 3.3.02 vom 27. Oktober 2010 T 1635/09