territoriale wirkung

Artikel 3 EPÜ 2000

Die Erteilung eines europäischen Patents kann für einen oder mehrere Vertragsstaaten beantragt werden.

siehe auch

Artikel 1-4a → Allgemeine Vorschriften
Teil 1 EPÜ → Allgemeine Vorschriften und Institutionelle Vorschriften
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente