Rechtsgeschäftliche Übertragung

Artikel 72 EPÜ 2000

Die rechtsgeschäftliche Übertragung der europäischen Patentanmeldung muss schriftlich erfolgen und bedarf der Unterschrift der Vertragsparteien.

Artikel 71-74 EPÜ → Die europäische Patentanmeldung als Gegenstand des Vermögens

siehe auch

Teil 2 EPÜ → Materielles Patentrecht
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente