Die Rechtsabteilung des europäischen Patentamts

Artikel 20 (1) EPÜ 2000

Die Rechtsabteilung ist zuständig für Entscheidungen über Eintragungen und Löschungen im Europäischen Patentregister sowie für Entscheidungen über Eintragungen und Löschungen in der Liste der zugelassenen Vertreter.

Artikel 20 (2) EPÜ 2000

Entscheidungen der Rechtsabteilung werden von einem rechtskundigen Mitglied getroffen.

Artikel 10-25 EPÜ → Das Europäische Patentamt

siehe auch

Teil 1 EPÜ → Allgemeine Vorschriften und Institutionelle Vorschriften
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente