Rechts- und Amtshilfe

Teil 7 - Kapitel 10 AO EPÜ:
Regel 148 AO EPÜ → Verkehr des Europäischen Patentamts mit Behörden der Vertragsstaaten
Regel 149 AO EPÜ → Akteneinsicht durch Gerichte und Behörden der Vertragsstaaten oder durch deren Vermittlung
Regel 150 AO EPÜ → Verfahren bei Rechtshilfeersuchen

Regeln 111 - 154 AO EPÜ (Teil 7) → Ausführungsvorschriften zu den Gemeinsamen Vorschriften
AO EPÜ → Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente

siehe auch