Patentklassifikation

Internationale Patentklassifikation (IPC)
Gemeinsame Patentklassifikation (CPC)

Regel 8 EPÜ 2000

Das Europäische Patentamt benutzt die in Artikel 1 des Straßburger Abkommens über die Internationale Patentklassifikation vom 24. März 1971 vorgesehene Patentklassifikation, nachstehend als Internationale Klassifikation bezeichnet.

siehe auch

Regel 8-13 → Organisation des Europäischen Patentamts
Teil 1 AO EPÜ → Ausführungsvorschriften zu den Allgemeinen Vorschriften und Institutionellen Vorschriften
AO EPÜ → Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente