Nationale Gebrauchsmuster und Gebrauchszertifikate

Artikel 140 EPÜ 2000

Die Artikel 66, 124, 135, 137 und 139 sind in den Vertragsstaaten, deren Recht Gebrauchsmuster oder Gebrauchszertifikate vorsieht, auf diese Schutzrechte und deren Anmeldungen entsprechend anzuwenden.

Artikel 140-141 EPÜ → Sonstige Auswirkungen

siehe auch

Teil 8 EPÜ → Auswirkungen auf das nationale Recht
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente