EPA-Software für die Online-Einreichung

Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 13. Juni 2019 über die für die elektronische Einreichung von Unterlagen zu benutzende EPA-Software für die Online-Einreichung

Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 19. Juni 2017 über die für die elektronische Einreichung von Unterlagen zu benutzende EPA-Software für die Online-Einreichung

Für die elektronische Einreichung zu benutzende Software

Artikel 1 (1)

Die Einreichung in elektronischer Form nach Artikel 1 des oben genannten Beschlusses vom 9. Mai 2018 hat anhand von Version 5.10 (Build 5.0.10.160) oder einer späteren Version der EPA-Software für die Online-Einreichung zu erfolgen.

Artikel 1 (2)

Die elektronische Einreichung mittels einer früheren Version als Version 5.10 (Build 5.0.10.160) wird vom empfangenden Server des Amts nach Inkrafttreten dieses Beschlusses nicht mehr entgegengenommen.

Formales

Artikel 2

Mit Inkrafttreten dieses Beschlusses tritt der Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 19. Juni 2017 über die für die elektronische Einreichung von Unterlagen zu benutzende EPA-Software für die Online-Einreichung (ABl. EPA 2017, A59) außer Kraft.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am 4. November 2019 in Kraft.

siehe auch

Elektronische Einreichung
EPA-Dienst zur Web-Einreichung