Gleichzeitig mit der Erstellung des europäischen Recherchenberichts bestimmt das Europäische Patentamt den endgültigen Inhalt der Zusammenfassung und übermittelt sie dem Anmelder zusammen mit dem Recherchenbericht.
Regel 61-66 → Europäischer Recherchenbericht Teil 4 AO EPÜ → Ausführungsvorschriften zum Erteilungsverfahren AO EPÜ → Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente