Biologische Kräfte und Phänomene

Regel 26 AO ff → Biotechnologische Erfindungen

Pflanzen

Biologische Kräfte und Phänomene werden, soweit sie beherrschbar sind, dem Bereich der Technik zugerechnet, in dem patentfähige Erfindungen möglich sind.1)

Für biotechnologische Erfindungen ist dies heute ausdrücklich im EPÜ und in der Biotechnologierichtlinie verankert.

siehe auch

Technischer Charakter

1)
Entscheidung der Großen Beschwerdekammer vom 9. Dezember 2010 G 2/07; m.V.a. Beispiele und Einzelheiten in BGH Urteil vom vom 27. März 1969, X ZB 15/67 - „Rote Taube“, Nr. 4 der Gründe