Weiterbehandlung der Anmeldung

§ 13 DesignV

Ein Antrag auf Weiterbehandlung der infolge Fristversäumnisses zurückgewiesenen Anmeldung (§ 17 Absatz 1 des Designgesetzes) muss folgende Angaben enthalten:

  1. das Aktenzeichen der Anmeldung,
  2. den Namen des Anmelders und
  3. das Datum des Beschlusses, auf den sich der Antrag bezieht.

siehe auch

DesignG → Designgesetz
§6 DesignG → Neuheitsschonfrist