Dauer des Schutzes

§ 27 (2) DesignG

Die Schutzdauer des eingetragenen Designs beträgt 25 Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag.

§ 27 (1) DesignG → Entstehung des Schutzes

siehe auch

DesignG → Designgesetz
§27 (1) DesignG → Entstehung (des Schutzes)