Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Patentanwalt
§ 27 (1) des DesignG legt fest, wann der Schutz entsteht.
Der Schutz entsteht mit der Eintragung in das Register.
§ 27 DesignG → Entstehung und Dauer des Schutzes
Regelt die Entstehung des Schutzes und die Schutzdauer des eingetragenen Designs.
DesignG, Abschnitt 4 → Entstehung und Dauer des Schutzes
Legt fest, wann der Schutz entsteht und wie lange er durch Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren verlängert werden kann.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de