Anzeigen:
Dies ist eine alte Version des Dokuments!
§§ 511 - 541 ZPO → Berufung
§§ 567 - 577 → Beschwerde
§§ 542 - 566 ZPO → Revision
§ 565 ZPO → Anzuwendende Vorschriften des Berufungsverfahrens
→ Rechtsmittelfrist
→ Zulässigkeit des Rechtsmittels
→ Rechtsschutzbedürfnis
→ Rechtsmittelverfahren
→ Rechtsmittelbeschwer
→ Begründetheit des Rechtsmittels
→ Streitwert des Rechtsmittelverfahrens
→ Überwachung einer Rechtsmittelfrist
→ Neues Vorbringen
→ Rechtsmittelgericht
→ Erledigung des Rechtsmittels
→ Rechtsmittelklarheit
→ Zurücknahme eines Rechtsmittels
Die Begründetheit eines Rechtsmittels und die Zulässigkeit seiner sachlichen Prüfung müssen getrennt beurteilt werden.1)
Mit dem zulässigen Rechtsmittel gelangt der gesamte aus den Akten ersichtliche Streitstoff des ersten Rechtszugs in die Berufungsinstanz.2)
ZPO → Zivilprozessordnung
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de