UrhWahrnG → Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (Urheberrechtswahrnehmungsgesetz)
Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz regelt die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb, die Rechte und Pflichten einer Verwertungsgesellschaft, sowie die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaft.
§ 6 UrhWahrnG → Wahrnehmungszwang
§ 11 UrhWahrnG → Abschlußzwang
§ 12 UrhWahrnG → Gesamtverträge
§ 13 (1) UrhWahrnG → Vergütungstarife
§ 13 (2) UrhWahrnG → Veröffentlichung der Vergütungstarife
§ 13 (3) UrhWahrnG → Berechnungsgrundlage für die Vergütungstarife
§ 14 UrhWahrnG → Schiedsstelle