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Geschmacksmusterrecht

Hintergrund der letzten Änderung des Geschmacksmustergesetzes (GeschmMG) ist Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen vom 13.Oktober 1998 (Abl. Nr. L 289 vom 28. Oktober 1998, 28; Bl. f. PMZ 1999, 24). Die Richtlinie 98/71/EG trat am 17.November 1998 in Kraft (Art. 20). Für Interpretationen zur Richtlinie: Abl. vom 28.10.1998, Nr. L 289/228.

Mit der Änderung wurde die Eigentümlichkeit als kleine Schwester der 'persönlichen geistigen Schöpfung' des UrhG weitgehend aufgegeben.

 
geschmacksmusterrecht/geschmacksmusterrecht.txt · Zuletzt geändert: 2009/03/23 16:58 (Externe Bearbeitung)