Internet-Offenbarungen

Offenbarungen im Internet gehören grundsätzlich zum Stand der Technik gemäß Artikel 54 (2) EPÜ und Artikel 33 (2) PCT (zum PCT s. PCT-Richtlinien, 11.13).1)

Internetseiten enthalten häufig höchst relevante technische Informationen. Bestimmte Informationen liegen möglicherweise sogar ausschließlich im Internet vor. Dies trifft beispielsweise auf Online-Handbücher und -Anleitungen für Softwareprodukte (wie Videospiele) oder sonstige Produkte mit einem kurzen Lebenszyklus zu. Im Interesse der Bestandskraft von Patenten ist es daher oft von entscheidender Bedeutung, Veröffentlichungen anzuführen, die nur auf Internetseiten verfügbar sind.2)

Die Mitteilung des Europäischen Patentamts über die Anführung von Internet-Dokumenten3) gibt einen Überblick darüber, wie das EPA im europäischen und im PCT-Verfahren bei der Anführung von Internet-Dokumenten vorgeht.

Veröffentlichungstag einer Internet-Offenbarung

Offenbarungen im Internet oder in einer Online-Datenbank gelten ab dem Zeitpunkt als öffentlich zugänglich, zu dem sie online veröffentlicht werden.4)

Ermittlung des Veröffentlichungstags eines Internet-Dokuments

Zugangsbeschränkungen

Eine Webseite wird auch dann zum Stand der Technik, wenn sie (beispielsweise durch ein Passwort) nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht wird oder für den Zugang eine Gebühr entrichtet werden muss (dies entspricht dem Kauf eines Buchs oder dem Abonnieren einer Zeitschrift). Es reicht aus, wenn die Webseite grundsätzlich ohne eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit genutzt werden kann.5)

Recherche im Internet

Beweislast und Beweiswürdigung

Internet-Offenbarungen im Einspruchsverfahren

Weblinks

siehe auch

1) , 2) , 4) , 5) Mitteilung des Europäischen Patentamts über die Anführung von Internet-Dokumenten, Amtsblatt EPA 8-9/2009, 456
3) Amtsblatt EPA 8-9/2009, 456
ep/internet-offenbarungen.txt · Zuletzt geändert: 2009/09/07 12:22 von mfreund
 

Konzept, Struktur und Gestaltung: © Dr. Martin Meggle-Freund
Die einzelnen Textbeiträge von ipwiki.de unterstehen folgender Lizenzvereinbarung
Impressum - Wichtiger Rechtshinweis - Hinweise zum Datenschutz