Im Übereinkommen und seiner Ausführungsordnung vorgesehene Gebühren

Artikel 2 (1) GebO EPÜ

Die nach Artikel 1 [→ Allgemeines] an das Amt zu entrichtenden Gebühren werden wie folgt festgesetzt, sofern in Absatz 2 nichts anderes vorgesehen ist:

https://www.epo.org/applying/forms-fees/fees_de.html

siehe auch

GebO → Gebührenordnung
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente
EP → Europäisches Patentrecht