Eigene Mittel der Organisation (Art. 38 EPÜ)

Artikel 38 EPÜ 2000

Eigene Mittel der Organisation sind:

a) alle Einnahmen aus Gebühren und sonstigen Quellen sowie Rücklagen der Organisation.

b) die Mittel des Pensionsreservefonds, der als zweckgebundenes Sondervermögen der Organisation zur Sicherung ihres Versorgungssystems durch die Bildung angemessener Rücklagen dient.

Artikel 37-51 EPÜ → Finanzvorschriften

siehe auch

Teil 1 EPÜ → Allgemeine Vorschriften und Institutionelle Vorschriften
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente