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wettbewerbsrecht:zu_eigen_machen_einer_fremden_behauptung [2020/09/24 08:53] – mfreund | wettbewerbsrecht:zu_eigen_machen_einer_fremden_behauptung [2023/07/25 08:30] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Zu Eigen machen einer fremden Behauptung ====== | ||
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+ | § 4 Nr. 8 UWG -> [[Verbreitung unwahrer Behauptungen über_einen Mitbewerber]] \\ | ||
+ | -> [[Internetrecht: | ||
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+ | Eine Behauptung im Sinne des § 4 Nr. 8 UWG [-> [[Verbreitung unwahrer Behauptungen über_einen Mitbewerber]]] kann anzunehmen sein, wenn der Handelnde sich eine fremde Behauptung zu Eigen macht.((BGH, | ||
+ | |||
+ | Den Anbieter eines auf der Online-Handelsplattform Amazon angebotenen Produkts trifft für nicht von ihm veranlasste Kundenbewertungen keine wettbewerbsrechtliche Haftung [-> [[Wettbewerbsrechtliche Haftung einer Online-Handelsplattform für Kundenbewertungen]]], | ||
+ | nicht zu eigen macht.((BGH, | ||
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+ | Im Bereich des Internets gehören zu den zur Nutzung bereitgehaltenen eigenen Informationen, | ||
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+ | Für die Beurteilung, | ||
+ | fremde Äußerungen zu eigen macht, kommt es entscheidend darauf an, ob sie nach außen erkennbar die | ||
+ | inhaltliche Verantwortung für die Äußerungen Dritter übernimmt oder den zurechenbaren Anschein erweckt, | ||
+ | sie identifiziere sich mit ihnen.((Leitsatz BGH, Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 193/18 - Kundenbewertungen auf Amazon)) | ||
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+ | Ob dies der Fall ist, ist aus der Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen.((BGH, | ||
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+ | Dieser Maßstab gilt auch im Heilmittelwerberecht.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Internetrecht: | ||
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