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Dr. Martin Meggle-Freund

wettbewerbsrecht:unterschiede_zwischen_uwg_a.f._und_n.f

finanzcheck24.de

Unterschiede zwischen UWG a.F. und n.F.

1. Generalklausel, § 3 UWG n.F. (§ 1 UWG a.F.):

2. Aufnahme der Fallgruppen zum Verstoß gegen die guten Sitten in § 4 UWG n.F.

Nr. 1, 2, 6 Kundenfang

Nr. 3, 4, 5 Transparenzgebot-Regelung: entspricht in etwa der Aufklärungsgebot-Fallgruppe des § 3 UWG a.F.

Nr. 7, 8 geschäftsschädigende Äußerungen, § 14 UWG a.F.; Meinungsäußerungen (Nr. 7), unwahre Tatsachenbehauptungen (Nr. 8)

Nr. 9 ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz

Nr. 10 individuelle Behinderung

Nr. 11 Vorsprung durch Rechtsbruch

Lässt sich ein konkreter Fall unter keine der im § 4 UWG n.F. aufgeführten Fallgruppen Subsumieren, dann kann nach h.M. auf § 3 UWG n.F. zurückgegriffen werden. Die m.M. ist jedoch der Ansicht, dass die Fallgruppen des § 4 UWG n.F. abschließend seien und zumindest nicht aufgenommene vorbekannte Fallgruppen nicht zu einem Rückgriff auf § 3 UWG n.F. berechtigen.  Eine Klärung durch Rechtsprechung ist zu erwarten.

3. Fallgruppen der Irreführung:

§ 5 UWG n.F. entspricht in etwa § 3 UWG a.F. mit zusätzlicher Aufnahme der Irreführungsfallgruppen in § 5 II UWG n.F..

§ 5 II Nr. 1 bezüglich Beschaffendheit

§ 5 II Nr. 2, IV bezüglich Preisangaben

§ 5 II Nr. 3 bezüglich geschäftlicher Verhältnisse

§ 5 II Nr. 1 bezüglich geographischer Herkunftsangaben

4. Vergleichende Werbung:

Regelung in § 6 UWG n.F. identisch mit Fassung des § 2 UWG a.F..

5. Neuer Tatbestand der unzumutbaren Belästigung:

§ 7 UWG n.F. regelt explizit drei Arten der unaufgeforderten Werbung, die früher unter § 1 UWG a.F. subsumiert wurden. Hiergegen richtet sich der Widerstand des Bundesrats (Unionsparteien).

- erkennbar unerwünschte Werbung

- mutmaßlich unerwünschte Telefonwerbung

- unerwünschte Werbung über technische Einrichtungen des Empfängers

Abschaffung von Altregelungen:

Sonderveranstaltungsrecht des § 7 UWG a.F., Jubiläumsverkäufe (§ 7 III Nr. 2) und Räumungsverkäufe (§ 8 UWG a.F.).

Beschränkung von Insolvenz- und Herstellerverkäufen nach §§ 6, 6a und 6b UWG a.F.

wettbewerbsrecht/unterschiede_zwischen_uwg_a.f._und_n.f.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:30 von 127.0.0.1