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wettbewerbsrecht:sonn-_und_feiertagsschutz

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wettbewerbsrecht:sonn-_und_feiertagsschutz [2023/10/10 08:03] – angelegt mfreundwettbewerbsrecht:sonn-_und_feiertagsschutz [2023/10/10 08:05] (aktuell) mfreund
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 Verkaufsstellenöffnung in Bezug auf das betroffene Gebiet sowie die einbezogenen Handelssparten und Warengruppen ausgestaltet ist. So müssen etwa bei einer flächendeckenden und den gesamten Einzelhandel erfassenden Freigabe Verkaufsstellenöffnung in Bezug auf das betroffene Gebiet sowie die einbezogenen Handelssparten und Warengruppen ausgestaltet ist. So müssen etwa bei einer flächendeckenden und den gesamten Einzelhandel erfassenden Freigabe
 der Ladenöffnung rechtfertigende Gründe von besonderem Gewicht vorliegen, wenn mehrere Sonn- und Feiertage in Folge über jeweils viele Stunden hin freigegeben werden sollen.((BGH, Urteil vom 27. Juli 2023 - I ZR 144/22 - Zweibrücken Fashion Outlet; zu einer landesweiten Ladenöffnung an vier aufeinanderfolgenden Adventssonntagen vgl. BVerfGE 125, 39 [juris Rn. 158]))) der Ladenöffnung rechtfertigende Gründe von besonderem Gewicht vorliegen, wenn mehrere Sonn- und Feiertage in Folge über jeweils viele Stunden hin freigegeben werden sollen.((BGH, Urteil vom 27. Juli 2023 - I ZR 144/22 - Zweibrücken Fashion Outlet; zu einer landesweiten Ladenöffnung an vier aufeinanderfolgenden Adventssonntagen vgl. BVerfGE 125, 39 [juris Rn. 158])))
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 +Der Landesgesetzgeber wollte den Schutz von Sonn- und Feiertagen ausdrücklich berücksichtigen (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs zum Ladenöffnungsgesetz, LT-Drucks. Rheinland-Pfalz 15/387, S. 17) und hat dies durch
 +das in § 3 Satz 1 Nr. 1 LadöffnG RP vorgesehene grundsätzliche Verbot der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen, die in § 7 Abs. 1 Satz 2 LadöffnG RP vorgesehene Beschränkung des außerhalb der regulären Ladenöffnungszeiten
 +gestatteten Verkaufs auf Bahnhöfen, Flugplätzen und Schiffsanlegestellen - verkauft werden dürfen nur Reisebedarf sowie an Bahnhöfen und auf Flugplätzen auch Waren des täglichen Gebrauchs und Geschenkartikel - und die Ausnahmetatbestände für den Verkauf von Zeitungen, Milcherzeugnissen, Bäcker- und Konditorwaren etc. in § 9 LadöffnG RP sowie für verkaufsoffene Sonntage in § 10 LadöffnG RP konkretisiert. Vor diesem Hintergrund kann auch die Verordnungsermächtigung angesichts des durch ihren Wortlaut eröffneten Regelungsermessens im Sinne der Erfordernisse des Schutzes von Sonn- und Feiertagen verfassungskonform ausgelegt werden und genügt damit dem Bestimmtheitserfordernis des Art. 110 Abs. 1 Satz 2 LV RP.((BGH, Urteil vom 27. Juli 2023 - I ZR 144/22 - Zweibrücken Fashion Outlet))
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 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
wettbewerbsrecht/sonn-_und_feiertagsschutz.1696925011.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/10/10 08:03 von mfreund