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wettbewerbsrecht:mitbewerberschutz

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 +====== Mitbewerberschutz ======
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 +§ 4 Nr. 1 UWG -> [[Unlautere Herabsetzung des Mitbewerbers]] \\
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 +§ 4 Nr. 2 UWG -> [[Unlautere Behauptung oder Verbreitung von nicht erweislich wahren Tatsachen]] \\
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 +§ 4 Nr. 3 UWG -> [[Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz]]
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 +§ 4 Nr. 4 UWG -> [[Gezielte Behinderung der Mitbewerber]] 
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 +§ 4 Nr. 7 UWG (entfallen) -> § 4 Nr. 1 UWG
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 +§ 4 Nr. 9 UWG (entfallen) -> § 4 Nr. 3 UWG
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 +
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 +Richtlinie 2005/29/EG -> [[Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken]]
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 +Fehlt es an einem unter einen der Beispielstatbestände des § 4 UWG fallenden Wettbewerbsverstoß der Antragsgegnerin zum Nachteil der Antragstellerin, so verbietet sich ein Rückgriff auf die Generalklausel des § 3 UWG wegen solcher Umstände, durch die ein Tatbestandsmerkmal der Beispielstatbestände angesprochen, aber letztlich nicht verwirklicht ist.((OLG Köln, Urt. v. 21.12.200 - 6 U 143/07; m.w.N.))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +UWG -> [[Wettbewerbsrecht]]