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§ 4 Nr. 1 UWG → Unlautere Herabsetzung des Mitbewerbers
§ 4 Nr. 2 UWG → Unlautere Behauptung oder Verbreitung von nicht erweislich wahren Tatsachen
§ 4 Nr. 3 UWG → Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
§ 4 Nr. 4 UWG → Gezielte Behinderung der Mitbewerber
§ 4 Nr. 7 UWG (entfallen) → § 4 Nr. 1 UWG
§ 4 Nr. 9 UWG (entfallen) → § 4 Nr. 3 UWG
Richtlinie 2005/29/EG → Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken
Fehlt es an einem unter einen der Beispielstatbestände des § 4 UWG fallenden Wettbewerbsverstoß der Antragsgegnerin zum Nachteil der Antragstellerin, so verbietet sich ein Rückgriff auf die Generalklausel des § 3 UWG wegen solcher Umstände, durch die ein Tatbestandsmerkmal der Beispielstatbestände angesprochen, aber letztlich nicht verwirklicht ist.1)
UWG → Wettbewerbsrecht
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