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wettbewerbsrecht:mehrfachabmahnung [2017/01/24 14:11] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | wettbewerbsrecht:mehrfachabmahnung [2023/07/25 08:30] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Mehrfachabmahnung ====== | ||
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+ | § 8 (4) UWG -> [[Rechtsmissbrauch]] \\ | ||
+ | § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG -> [[Abmahnkostenersatz]] \\ | ||
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+ | Hat der Gläubiger den Schuldner bereits auf die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hingewiesen, | ||
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+ | Die Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes ist nicht allein deshalb missbräuchlich und nach § 8 Abs. 4 UWG unzulässig, | ||
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+ | Die Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge, | ||
+ | kerngleiche Verletzungshandlungen beziehen und ohne inhaltliche Erweiterung des begehrten Verbotsumfangs zu einer Vervielfachung des Streitwerts | ||
+ | führen, kann ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch sein.((BGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - I ZR 199/10 - Unbedenkliche Mehrfachabmahnung)) | ||
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+ | Hat der Gläubiger den Schuldner bereits auf die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hingewiesen, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 13 UWG -> [[Abmahnung]] \\ | ||
+ | § 8 (4) UWG -> [[Rechtsmissbrauch]] | ||
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