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wettbewerbsrecht:kostenersatz_bei_missbraeuchlicher_geltendmachung_von_anspruechen

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wettbewerbsrecht:kostenersatz_bei_missbraeuchlicher_geltendmachung_von_anspruechen [2021/05/26 10:18] – angelegt mfreundwettbewerbsrecht:kostenersatz_bei_missbraeuchlicher_geltendmachung_von_anspruechen [2023/07/25 08:30] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Kostenersatz bei missbräuchlicher Geltendmachung von Ansprüchen ======
  
 +<note>
 +** 8c (3) UWG** 
 +
 +Im Fall der missbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen [§ 8 UWG -> [[Rechtsmissbrauch]]] kann der Anspruchsgegner vom Anspruchsteller Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen fordern. 2Weitergehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 8 UWG -> [[Rechtsmissbrauch]]