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wettbewerbsrecht:herkunftstaeuschung_durch_eine_nachgeahmte_produktverpackung [2023/06/13 07:19] – angelegt mfreund | wettbewerbsrecht:herkunftstaeuschung_durch_eine_nachgeahmte_produktverpackung [2023/07/25 08:30] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Herkunftstäuschung durch eine nachgeahmte Produktverpackung ====== | ||
+ | Verpackte Produkte - wie Butter und Mischstreichfette - können Gegenstand des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes [§ 4 Nr. 3 UWG -> [[Ergänzender wettbewerblicher Leistungsschutz]] | ||
+ | ] sein. Einem verpackten Produkt kann wettbewerbliche Eigenart zukommen, wenn die äußere Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale der Verpackung des Produkts geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten der darin verpackten Ware hinzuweisen.((BGH, | ||
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+ | Eine Herkunftstäuschung [§ 4 Nr. 3 lit. a UWG -> [[Vermeidbare Täuschung über die betriebliche Herkunft]]] durch eine nachgeahmte Produktverpackung ist bei unterschiedlichen Produkt- oder Herstellerbezeichnungen nicht stets ausgeschlossen, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 4 Nr. 3 lit. a UWG -> [[Vermeidbare Täuschung über die betriebliche Herkunft]] |
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