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+ | ====== Glücksspielstaatsvertrag ====== | ||
+ | Die Vorschrift des § 21 Abs. 2 GlüStV ist nicht entsprechend auf die Vermittlung von Sportwetten in Gaststätten anzuwenden.((BGH, | ||
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+ | Es ist auch im Übrigen nicht ersichtlich, | ||
+ | und der Ermessensausübung durch die nationalen Behörden keine Grenzen setzte.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Sportwett-Terminals]] |
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