Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


wettbewerbsrecht:einstweiliger_rechtsschutz

finanzcheck24.de

no way to compare when less than two revisions

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.


Vorhergehende Überarbeitung
wettbewerbsrecht:einstweiliger_rechtsschutz [2023/07/25 08:30] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Einstweiliger Rechtsschutz ======
 +
 +<note>
 +**§ 12 (1) UWG**
 +
 +Zur Sicherung der in diesem Gesetz bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung können einstweilige Verfügungen auch ohne die Darlegung und Glaubhaftmachung der in den §§ 935 und 940 der Zivilprozessordnung bezeichneten Voraussetzungen erlassen werden.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
  
wettbewerbsrecht/einstweiliger_rechtsschutz.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:30 von 127.0.0.1