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verwaltungsrecht:vorbeugende_feststellungsklage [2022/07/05 07:56] – angelegt mfreund | verwaltungsrecht:vorbeugende_feststellungsklage [2023/07/25 08:29] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Vorbeugenden Feststellungsklage ====== | ||
+ | In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist seit langem geklärt, unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise Rechtsschutz im Wege einer vorbeugenden [[Feststellungsklage]] verlangt werden kann. Eine vorbeugende Feststellungsklage ist danach nur zulässig, wenn der Verweis auf nachgängigen Rechtsschutz mit unzumutbaren Nachteilen für den Kläger verbunden wäre.((BGH, | ||
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+ | Wann der Verweis auf den bestehenden Primärrechtsschutz für belastende Verwaltungsakte als für den Betroffenen unzumutbar anzusehen ist, kann nicht abstrakt generell festgelegt werden, sondern ist unter Würdigung sämtlicher | ||
+ | Umstände des Einzelfalls zu entscheiden. Eine über die bisher von der Rechtsprechung geforderten Voraussetzungen hinausgehende Leitlinie, in welchen Fällen vorbeugender Rechtsschutz bei einem in Aussicht gestellten Entzug der | ||
+ | für die Berufsausübung erforderlichen Zulassung in Anspruch genommen werden kann, kann daher nicht (abstrakt und) losgelöst von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls aufgestellt werden.((BGH, | ||
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+ | Eine vorbeugende Feststellungsklage - wie auch eine sonstige vorbeugende verwaltungsgerichtliche Klage - ist nur zulässig, wenn ein spezielles, besonders schützenswertes, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Feststellungsklage]] | ||
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+ | -> [[vorbeugender Rechtsschutz]] \\ |
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