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vorlegungspflicht_des_gegners
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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
ipreport.de – tägliche Rechtsprechungsübersicht
verfahrensrecht:vorlegungspflicht_des_gegners
Vorlegungspflicht des Gegners
§
Zivilprozessordnung
(VERFAHRENSRECHT)
→
Buch 2: Verfahren im ersten Rechtszug
→
Abschnitt 1: Verfahren vor den Landgerichten
→
Titel 9: Beweis durch Urkunden
→
§ 422 Vorlegungspflicht des Gegners nach bürgerlichem Recht
🔍
§ 422 ZPO
Der Gegner ist zur Vorlegung der Urkunde verpflichtet, wenn der Beweisführer nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die Herausgabe oder die Vorlegung der Urkunde verlangen kann.
siehe auch
→
Urkundenbeweis
verfahrensrecht/vorlegungspflicht_des_gegners.txt
· Zuletzt geändert:
2026/08/04 14:53
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