Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


verfahrensrecht:vollstreckungstitel

finanzcheck24.de

Vollstreckungstitel

Ein Vollstreckungstitel ist eine rechtliche Grundlage, die eine Zwangsvollstreckung ermöglicht. Er dokumentiert das Bestehen eines Anspruchs und berechtigt den Gläubiger, diesen Anspruch im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen, falls der Schuldner nicht freiwillig leistet.

Das Vollstreckungsgericht hat durch Auslegung des Vollstreckungstitels zu ermitteln, welche Verhaltensweisen dieser erfasst.1)

Die Zwangsvollstreckung aus Europäischen Vollstreckungstiteln (§ 1082) ermöglicht die Durchsetzung von Ansprüchen im Inland, wenn diese in einem anderen EU-Mitgliedstaat nach der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt wurden, ohne dass eine Vollstreckungsklausel erforderlich ist.

Unklarheiten des Vollstreckungstitels

Enthält ein Vollstreckungstitel bei isolierter Betrachtung seines Wortlauts Unklarheiten, muss er ausgelegt werden. Dies kann der Fall sein, wenn der Unterlassungstitel einen sogenannten „solange“-Zusatz enthält.2)

Enthält der Verbotsausspruch nach der gebotenen Auslegung keine konditionale Verknüpfung („nur wenn“) oder zeitliche Begrenzung („bis“), sondern drückt er allein die Selbstverständlichkeit aus, dass das Verbot nicht (mehr) gelten soll, wenn das Verhalten des Beklagten nicht (mehr) der zum Gegenstand des Unterlassungsantrags gemachten konkreten Verletzungsform entspricht, erweist sich der „solange“-Zusatz für die Beschreibung des durch die konkrete Verletzungsform bestimmten Verbotsumfangs als unschädliche und verzichtbare Überbestimmung.3)

siehe auch

1)
BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14; m.V.a. vgl. BGH, Urteil vom 30. Januar 2014 - I ZR 19/13, GRUR 2014, 794 Rn. 12 = WRP 2014, 1322 - Gebundener Versicherungsvermittler, mwN
2)
BGH, Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 222/19 - Arzneimittelbestelldaten III; m.V.a. BGH, Urteil vom 30. Juli 2015 - I ZR 250/12, GRUR 2016, 406 [juris Rn. 32 f.] = WRP 2016, 331 - Piadina-Rückruf
3)
BGH, Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 222/19 - Arzneimittelbestelldaten III; m.V.a. BGH, Urteil vom 10. Februar 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 340 [juris Rn. 21] = WRP 2011, 459 - Irische Butter; Urteil vom 17. März 2011 - I ZR 81/09, GRUR 2011, 1151 [juris Rn. 13] = WRP 2011, 1587 - Original Kanchipur; BGH, GRUR 2016, 406 [juris Rn. 34 f.] - Piadina-Rückruf; BGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - I ZR 2/21, GRUR 2022, 665 [juris Rn. 90] = WRP 2022, 601 - Tina Turner, mwN
verfahrensrecht/vollstreckungstitel.txt · Zuletzt geändert: 2025/04/03 09:45 von mfreund