Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


verfahrensrecht:vollstreckbare_ausfertigung_fuer_und_gegen_rechtsnachfolger

Vollstreckbare Ausfertigung für und gegen Rechtsnachfolger

§ ? der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die Vollstreckbarkeit von Urteilen und Beschlüssen auch für Rechtsnachfolger.

siehe auch

verfahrensrecht/vollstreckbare_ausfertigung_fuer_und_gegen_rechtsnachfolger.txt · Zuletzt geändert: von 127.0.0.1