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verfahrensrecht:streitwert_eines_auskunftsanspruchs [2023/06/02 07:14] – mfreund | verfahrensrecht:streitwert_eines_auskunftsanspruchs [2023/07/25 08:29] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Streitwert eines Auskunftsanspruchs ====== | ||
+ | Wird bei einer Stufenklage eine Verurteilung zur Auskunft [-> [[Auskunftsanspruch]]] ausgesprochen, | ||
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+ | ==== Wert der Beschwer bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung ==== | ||
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+ | Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich der Wert der Beschwer bei der Verurteilung zur Auskunftserteilung nicht nach dem Wert des mit der Klage geltend gemachten Auskunftsanspruchs, | ||
+ | Interesse der verurteilten Partei, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dabei ist im Wesentlichen auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, | ||
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+ | Die Berücksichtigung eines Geheimhaltungsinteresses bei der Bestimmung des Beschwerdewerts erfordert die Darlegung, dass gerade in der Person des die Auskunft Begehrenden die Gefahr begründet ist, dieser werde von ihm offenbarten Tatsachen über den Rechtsstreit hinaus in einer Weise Gebrauch machen, die schützenswerte wirtschaftliche Interessen des zur Auskunft Verpflichteten gefährden könnte.((BGH, | ||
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+ | Der Umstand, dass der Auskunftspflichtige sich bei Offenlegung der zu erteilenden Auskunft gegenüber Dritten haft- oder schadensersatzpflichtig machen könnte, findet bei der Bewertung eines etwaigen Geheimhaltungsinteresses keine Berücksichtigung, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Streitwert]] |
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