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verfahrensrecht:rechtswegpruefung [2023/10/10 07:35] – mfreund | verfahrensrecht:rechtswegpruefung [2023/10/10 07:37] (aktuell) – mfreund | ||
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Ist das zulässige Rechtsmittel nicht eingelegt worden oder ist es erfolglos geblieben oder zurückgenommen worden, ist die Verweisung für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs gemäß | Ist das zulässige Rechtsmittel nicht eingelegt worden oder ist es erfolglos geblieben oder zurückgenommen worden, ist die Verweisung für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs gemäß | ||
§ 17a Abs. 2 Satz 3 GVG bindend.((BGH, | § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG bindend.((BGH, | ||
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+ | Die Korrektur einer bindenden Entscheidung kommt im Verfahren entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht.((BGH, | ||
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+ | Eine fehlende Begründung rechtfertigt eine Durchbrechung der Bindungswirkung jedenfalls dann nicht, wenn sich der Verweisungsgrund aus der Akte ergibt.((BGH, | ||
===== siehe auch ===== | ===== siehe auch ===== |
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