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verfahrensrecht:rechtswegpruefung

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 Ist das zulässige Rechtsmittel nicht eingelegt worden oder ist es erfolglos geblieben oder zurückgenommen worden, ist die Verweisung für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs gemäß Ist das zulässige Rechtsmittel nicht eingelegt worden oder ist es erfolglos geblieben oder zurückgenommen worden, ist die Verweisung für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, hinsichtlich des Rechtswegs gemäß
 § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG bindend.((BGH, Beschl. v. 12. September 202 - X ARZ 576/2 ; m.V.a. BGH, Beschluss vom 19. August 2019 - X ARZ 329/19, DGVZ 2019, 258 Rn. 8; Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 10)) § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG bindend.((BGH, Beschl. v. 12. September 202 - X ARZ 576/2 ; m.V.a. BGH, Beschluss vom 19. August 2019 - X ARZ 329/19, DGVZ 2019, 258 Rn. 8; Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 10))
 +
 +Die Korrektur einer bindenden Entscheidung kommt im Verfahren entsprechend § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO allenfalls in extremen Ausnahmefällen in Betracht.((BGH, Beschl. v. 12. September 202 - X ARZ 576/2 ; m.V.a. BGH, Beschluss vom 19. August 2019 - X ARZ 329/19, DGVZ 2019, 258 Rn. 10; Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 18))
 +
 +Eine fehlende Begründung rechtfertigt eine Durchbrechung der Bindungswirkung jedenfalls dann nicht, wenn sich der Verweisungsgrund aus der Akte ergibt.((BGH, Beschl. v. 12. September 202 - X ARZ 576/2 ; m.V.a. BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - X ARZ 326/17, NJW-RR 2018, 250 Rn. 21; BAG, Beschluss vom 4. September 1995 - 5 AS 14/95, juris Rn. 16))
  
 ===== siehe auch ===== ===== siehe auch =====
verfahrensrecht/rechtswegpruefung.1696923346.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/10/10 07:35 von mfreund