Das Rechtsbeschwerdeverfahren [→ Rechtsbeschwerde] ist ein Rechtsmittel im Zivilprozessrecht, das gegen bestimmte Beschlüsse eingelegt werden kann. Die wesentlichen Regelungen über die Rechtsbeschwerde sind in den §§ 574 bis 577 der Zivilprozessordnung (ZPO) [Buch 3, Abschnitt 3, Titel 2 → Rechtsbeschwerde] enthalten.
§ 575 der Zivilprozessordnung (ZPO) behandelt die Anforderungen wie Fristen und Form für die Begründung der Rechtsbeschwerde.
§ 576 der Zivilprozessordnung (ZPO) legt die Gründe fest, auf denen die Rechtsbeschwerde basieren kann.
§ 577 der Zivilprozessordnung (ZPO) beschreibt das Prüfungsverfahren und die Entscheidungsfindung im Rahmen des Rechtsbeschwerdeverfahrens.
Im Rechtsbeschwerdeverfahren besteht Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO). Das gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge.1)
ZPO, Buch 3, Abschnitt 3, Titel 2 → Rechtsbeschwerde
Rechtsmittel im deutschen Zivilprozessrecht, das gegen bestimmte Beschlüsse eingelegt werden kann, um deren Überprüfung durch eine höhere Instanz zu erwirken.
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