verfahrensrecht:postulationsfaehig

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 +====== Postulationsfähigkeit ======
  
 +Als Postulationsfähigkeit wird die Fähigkeit bezeichnet, vor einem Gericht rechtswirksame [[Prozesshandlungen]] vorzunehmen. 
 +
 +In einem [[Parteiprozess]] gemäß § 79 Zivilprozessordnung (ZPO) besitzt jede prozessfähige Partei die Postulationsfähigkeit, das heißt, sie kann den Rechtsstreit selbst führen. 
 +
 +
 +===== siehe auch =====