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verfahrensrecht:passivlegitimation [2017/01/24 14:11] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | verfahrensrecht:passivlegitimation [2023/07/25 08:29] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Passivlegitimation ====== | ||
+ | Der begriff Passivlegitimation bezieht sich auf die materielle Verpflichtung des Beklagten, ein Recht gegen sich geltend machen zu lassen. Fehlt die Passivlegitimation, | ||
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+ | Beispiel: Beklagter steht mit dem rechtsverletzendem Gegenstand in keinerlei materiellrechtlichem Bezug. | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Aktivlegitimation]] |
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