Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:passivlegitimation

finanzcheck24.de

Passivlegitimation

Der begriff Passivlegitimation bezieht sich auf die materielle Verpflichtung des Beklagten, ein Recht gegen sich geltend machen zu lassen. Fehlt die Passivlegitimation, so ist eine Klage als unbegründet zurückzuweisen.

Beispiel: Beklagter steht mit dem rechtsverletzendem Gegenstand in keinerlei materiellrechtlichem Bezug.

siehe auch

verfahrensrecht/passivlegitimation.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1