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verfahrensrecht:leistungsurteil

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 +====== Leistungsurteil ======
  
 +Anders als beim [[Gestaltungsurteil]] wird bei Leistungsurteilen infolge einer [[Leistungsklage]] das Rechtsschutzinteresse des Gläubigers, wenn der Schuldner dem Urteil nicht nachkommt, durch das Leistungsurteil noch nicht vollständig befriedigt. Es bedarf ggf. noch einer [[Zwangsvollstreckung]].
 +
 +Beispiele für Leistungsurteile sind die Verurteilung zur Zahlung von Geld, zur Herausgabe einer Sache [-> [[Privatrecht:Herausgabeanspruch]]], zur Ausführung bestimmter Arbeiten, zur Duldung oder Unterlassung bestimmter Handlungen [-> [[Privatrecht:Unterlassungsanspruch]]], zur Abgabe einer [[Privatrecht:Willenserklärung]].
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Urteil]]