Ein Landgericht ist in Deutschland ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das über Zivil- und Strafsachen entscheidet. Es steht in der Hierarchie der Gerichte zwischen dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht.
Landgerichte sind für umfangreichere oder komplexere Fälle zuständig, die entweder aufgrund des Streitwerts oder der Rechtsmaterie nicht von einem Amtsgericht entschieden werden. In Zivilsachen ist das Landgericht in der Regel für Fälle zuständig, bei denen der Streitwert über 5.000 Euro liegt oder bei denen sich besonders komplexe Rechtsfragen stellen. Es behandelt auch Berufungen gegen Urteile von Amtsgerichten.
ZPO, Buch 2, Abschnitt 1 → Verfahren vor den Landgerichten
→ Gericht
Staatliche Institution, die die Aufgabe hat, Recht zu sprechen und Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden.
Artikel 92 GG → Rechtsprechende Gewalt
Die rechtsprechende Gewalt, oft auch als Judikative bezeichnet, ist eine der drei Staatsgewalten in einem demokratischen System.
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