Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.translatio24.org

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:kosten_des_abschlussschreibens

finanzcheck24.de

Kosten des Abschlussschreibens

Anspruch auf Erstattung der Kosten des Abschlussschreibens

Die Kosten eines Abschlussschreibens, mit dem der Gläubiger eines Unterlassungsanspruchs dem Schuldner nach dem im Beschlusswege erfolgten Erlass einer einstweiligen Verfügung Gelegenheit gibt, die Einleitung eines Hauptsacheverfahrens durch Abgabe einer Abschlusserklärung abzuwenden, sind nach den §§ 677, 683, 670 BGB ersatzfähig, wenn der Gläubiger dem Schuldner zuvor eine zweiwöchige Wartefrist gewährt hat, um die Abschlusserklärung unaufgefordert von sich aus abgeben zu können.1)

Für das Abschlussschreiben fällt regelmäßig eine 1,3-fache Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG-VV an.2)

siehe auch

1)
st. Rspr.; BGH, Urt. v. 22. Juli 2021 - I ZR 123/20; vgl. nur BGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - I ZR 59/14, GRUR 2015, 822 Rn. 21 = WRP 2015, 979 - Kosten für Abschlussschreiben II; Urteil vom 30. März 2017 - I ZR 263/15, GRUR 2017, 1160 Rn. 57 = WRP 2017, 1337 - BretarisGenuair, jeweils mwN; Teplitzky/Bacher, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl., Kap. 43 Rn. 31
2)
BGH, Urt. v. 22. Juli 2021 - I ZR 123/20; m.V.a. BGH, GRUR 2015, 822 Rn. 34 - Kosten für Abschlussschreiben II
verfahrensrecht/kosten_des_abschlussschreibens.txt · Zuletzt geändert: 2022/01/20 08:55 von mfreund