Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

verfahrensrecht:investor-staat-schiedsverfahren

finanzcheck24.de

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Investor-Staat-Schiedsverfahren

Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahren

Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für einen Antrag gemäß § 1032 Abs. 2 ZPO folgt bei Schiedsverfahren ohne Schiedsort nach dem ICSID-Übereinkommen aus einer analogen Anwendung von § 1025 Abs. 2 ZPO.1)

Die Kompetenz-Kompetenz des Schiedsgerichts gemäß Art. 41 Abs. 1 ICSID-Übereinkommen steht der Statthaftigkeit eines Verfahrens nach § 1032 Abs. 2 ZPO jedenfalls ab der Einleitung eines ICSID-Schiedsverfahrens grundsätzlich entgegen.2)

In der besonderen Konstellation eines Intra-EU-Investor-Staat-Schiedsverfahrens nach dem ICSID-Übereinkommen auf der Grundlage von Art. 26 ECV steht der Statthaftigkeit eines Antrags nach § 1032 Abs. 2 ZPO die Sperrwirkung des Art. 41 Abs. 1 ICSID-Übereinkommen wegen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts - auch gegenüber dem Völkerrecht - unter Berücksichtigung des Effektivitätsgrundsatzes ausnahmsweise nicht entgegen.

siehe auch

1) , 2)
BGH, Beschluss vom 27. Juli 2023 - I ZB 43/22
verfahrensrecht/investor-staat-schiedsverfahren.1695024204.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/09/18 08:03 von areichelt