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+ | ====== Hauptantrag ====== | ||
+ | Nach der im deutschen Zivilprozessrecht für den [[Parteiprozess]] maßgeblichen [[Dispositionsmaxime]] [-> [[Antragsgrundsatz]]] kann die klagende Partei mehrere Anträge als [[Hauptantrag|Haupt-]] und [[Hilfsantrag]] zum Gegenstand ihrer Klage machen (§§ 260, 308 Abs. 1 ZPO).((BGH, Beschluss vom 24. Februar 2022 - I ZR 176/19 - Zigarettenausgabeautomat II)) | ||
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+ | Weist das erstinstanzliche Gericht den Hauptantrag des Klägers ab und gibt seinem [[Hilfsantrag]] statt, fällt bei Einlegung der Berufung durch den Beklagten die Entscheidung über den Hauptantrag bei dem Berufungsgericht nicht zur Entscheidung an, sondern erwächst in Rechtskraft, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Klageanträge]] |
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