Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Das Vollstreckungsverfahren dient der Durchsetzung der Gläubiger-Interessen. Dementsprechend gilt die Dispositionsmaxime. Der Gläubiger bestimmt Beginn, Art und Ausmaß des Vollstreckungszugriffs und kann seine Vollstreckungsanträge jederzeit zurücknehmen.1)
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