verfahrensrecht:entscheidungsreife

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 +====== Entscheidungsreife ======
  
 +Der Annahme der Entscheidungsreife steht entgegen, wenn in der [[Revisionsinstanz]] ein Gesichtspunkt Bedeutung erlangt, den die Vorinstanzen übersehen oder für unmaßgeblich gehalten haben und hierzu neuer [[Sachvortrag]]
 +auch nur möglich erscheint oder einen Hinweis nach § 139 ZPO erfordert hätte.((BGH, Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 15/22 - KERRYGOLD; m.V.a. BGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - I ZR 9/15, BGHZ 211, 309 [juris Rn. 56] - auf fett getrimmt, mwN))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +-> [[Entscheidung]]