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verfahrensrecht:entscheidungsreife [2023/06/13 07:40] – angelegt mfreund | verfahrensrecht:entscheidungsreife [2023/07/25 08:29] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | Der Annahme der Entscheidungsreife steht entgegen, wenn in der [[Revisionsinstanz]] ein Gesichtspunkt Bedeutung erlangt, den die Vorinstanzen übersehen oder für unmaßgeblich gehalten haben und hierzu neuer [[Sachvortrag]] | ||
+ | auch nur möglich erscheint oder einen Hinweis nach § 139 ZPO erfordert hätte.((BGH, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Entscheidung]] |
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