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verfahrensrecht:berufungsurteil

Berufungsurteil

Inhalt des Berufungsurteils

§ 540 (1) ZPO → Inhalt des Berufungsurteils
Das Berufungsurteil verweist auf die Feststellungen des angefochtenen Urteils und gibt eine kurze Begründung für die Entscheidung.

§ 540 (2) ZPO → Anwendung der §§ 313a, 313b
Die Vorschriften der §§ 313a, 313b ZPO finden Anwendung auf das Berufungsurteil.

siehe auch

ZPO, Buch 3, Abschnitt 1 → Berufung

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