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verfahrensrecht:berufungsantraege

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Berufungsantraege

§ 520 (3) S. 2 Nr. 1 ZPO

Die Berufungsbegründung muss enthalten die Erklärung, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Abänderungen des Urteils beantragt werden (Berufungsanträge);

siehe auch

§ 520 ZPO → Berufungsbegründung

verfahrensrecht/berufungsantraege.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:29 von 127.0.0.1